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1.
Die Grundstücke
von “Villa Aromita Golf” werden nur an Personen verkauft die gerne in der Natur
sind, diese zu schätzen wissen und harmonisch mit der Natur und Mitmenschen
leben wollen.
2. Die Eigentümer
dieser Grundstücke können auf diesem Grundstück ein Wohn-, Wochenend-
oder Ferienhaus bauen, aber es darf nicht für kommerzielle Zwecke (z.B.
verpachten) genutzt werden.
3.
Jedes Jahr, im
Dezember, werden alle Eigentümer zu einer Versammlung eingeladen. Bei dieser Versammlung
wird bestimmt wieviel die 3 monatlichen Auflagen für das nächste Jahr sein
werden, um den Unterhalt der Parks zu bezahlen. Dazu ist ein extra Konto bei
der Coop. Neuland eingerichtet worden.
4. Die Eigentümer
dieser Grundstücke können sich auch bei der Aktiengesellschaft (Statut muss
noch ausgearbeitet werden) beteiligen, um einem Golfplatz mit 9 Löcher
einzurichten. Dies ist freiwillig, aber diese Aktiengesellschaft bestimmt, wer
und mit welchen Bedingungen bei diesem Golfplatz mitgemacht werden darf.
5. Da dieser
Wohnviertel eine geschlossene Gesellschaft ist, können diese Grundstücke nicht
im Landbüro der Kolonie überwiesen werden und auch nur an jemanden weiterkauft
werden, der in diesem Wohnviertel wohnen will und mit dieser Regelung
einverstanden ist.
Fritz & Elvira Hilde
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