martes, 6 de septiembre de 2011

REGELUNG: WOHNVIERTEL VILLA AROMITA GOLF


1
1.     Die Grundstücke von “Villa Aromita Golf” werden nur an Personen verkauft die gerne in der Natur sind, diese zu schätzen wissen und harmonisch mit der Natur und Mitmenschen leben wollen.
2. Die Eigentümer dieser Grundstücke können auf diesem Grundstück ein Wohn-, Wochenend- oder Ferienhaus bauen, aber es darf nicht für kommerzielle Zwecke (z.B. verpachten) genutzt werden.
3.     Jedes Jahr, im Dezember, werden alle Eigentümer zu einer Versammlung eingeladen. Bei dieser Versammlung wird bestimmt wieviel die 3 monatlichen Auflagen für das nächste Jahr sein werden, um den Unterhalt der Parks zu bezahlen. Dazu ist ein extra Konto bei der Coop. Neuland eingerichtet worden.
4.   Die Eigentümer dieser Grundstücke können sich auch bei der Aktiengesellschaft (Statut muss noch ausgearbeitet werden) beteiligen, um einem Golfplatz mit 9 Löcher einzurichten. Dies ist freiwillig, aber diese Aktiengesellschaft bestimmt, wer und mit welchen Bedingungen bei diesem Golfplatz mitgemacht werden darf.
5.     Da dieser Wohnviertel eine geschlossene Gesellschaft ist, können diese Grundstücke nicht im Landbüro der Kolonie überwiesen werden und auch nur an jemanden weiterkauft werden, der in diesem Wohnviertel wohnen will und mit dieser Regelung einverstanden ist.

Fritz & Elvira Hilde

No hay comentarios:

Publicar un comentario